Die Präambel bildet die Organisationsgrundlage des "Präventionsrates Bremen West". Sie informiert über die Ziele und Absichten des Rates und legt die Organisationsstruktur fest. Am 21.10.2009 wurde sie vom "Präventionsrat Bremen West" mit zwei Enthaltungen ohne Gegenstimme beschlossen.

Präambel ím Volltext
1. Ziele
2. Themen
3. Geschäftsordnung
4. Anbindung


1. Ziele

 

Das Ziel des Präventionsrats ist insbesondere die Förderung eines friedvollen Zusammenlebens und eine Verbesserung der Lebensqualität im Bremer Westen. Eine Stärkung von Gemeinschaftssinn und „Wir Gefühl“, Eigeninitiativen und Selbstorganisation wird eine „Kultur des Miteinanders und Hinsehens“ im Stadtteil befördert. Hierzu möchte der Präventionsrat primär die Vernetzung im Sinne von Zusammenarbeit und Informationsaustausch vorantreiben. Die Verfolgung einer Präventionsarbeit im Sinne einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe macht die strukturierte und auf Dauer angelegte Zusammenarbeit möglichst vieler Institutionen und Einzelpersonen notwendig. Der Präventionsrat möchte daher die unterschiedlichen lokalen Kräfte zusammenführen, Kompetenzen bündeln und somit eine nachhaltige, verlässliche Regionalprävention aufbauen.

Grundsätzlich steht der Präventionsrat allen Themen offen gegenüber. Diese Offenheit ermöglicht den flexiblen Umgang mit regionalen Veränderungen und verhindert einen Ausschluss potentiell Interessierter, die durch eine zu eng gefasste inhaltliche Schwerpunktsetzung abgeschreckt werden könnten.

2. Themen

Dennoch sollen folgende Themenbereiche den inhaltlichen Rahmen abstecken:

 

(a) Jugendhilfe und Kriminalprävention
(b) Gewaltprävention
(c) Gesundheitsprävention
(d) Suchtprävention (z. B. Alkohol-, Drogen-, Spiel- und Mediensucht
(e) Förderung der öffentlichen Sicherheit
(f) Integrationsförderung
(g) Umgang mit "Rechter Gewalt"
(h) Subjektive Kriminalitätsfurcht
(i) Zivilcourage

3. Geschäftsordnung

Folgende Geschäftsordnung bildet die Arbeitsgrundlage des Präventionsrats Bremen West:

1. Der Präventionsrat West ist ein Forum, in dem auf freiwilliger Basis Privatpersonen, Institutionen und Organisationen zusammentreffen, um gemeinschaftlich an der Verwirklichung der Ziele des Präventionsrates zu arbeiten.

2. Der Präventionsrat West ist ein Bestandteil vom „Netzwerk Gesundheit“ des Gesundheitstreffpunkts West. Der Gesundheitstreffpunkt West koordiniert und organisiert die Arbeit in dem Netzwerk. Er stellt dem Präventionsrat West, zur inhaltlichen Arbeit, Räumlichkeiten sowie personelle Ressourcen zur Verfügung.

3. Der Präventionsrat West setzt sich aus einer Kerngruppe, dem Forum und den verschiedenen, situativ zu bildenden, Unterarbeitsgruppen (UGs) zusammen.

4. Die Mitgliedschaft im Präventionsrat West erfolgt informell über die Beteiligung an dem Forum. Eine Beantragung der Mitgliedschaft ist nicht notwendig. Die Teilnahme am Forum ist kostenlos und eine Teilnahme an Veranstaltungen des Präventionsrats nicht verpflichtend. Eine regelmäßige Mitarbeit ist jedoch, im Hinblick auf eine kontinuierliche Präventionsarbeit, erwünscht.

5. Der Präventionsrat West ist basisdemokratisch organisiert. Die Mitglieder des Präventionsrats West sind gleichberechtigt. Alle Entscheidungen werden nach dem Mehrheitsprinzip gemeinsam von allen Teilnehmenden des Forums beschlossen. Jede Einzelperson/jede Einrichtung verfügt über eine Stimme. Eine Instrumentalisierung des Forums soll somit ausgeschlossen werden.

6. Die Kerngruppe fungiert als Steuerungsgruppe. Ihr obliegt die organisatorische Verwaltung des Präventionsrats West. Sie leitet und moderiert die Arbeit des Präventionsrats. Sie stellt sicher, dass der Präventionsrat West die in der Präambel festgelegten Ziele dauerhaft verfolgt. Sie legt die Termine des Forums fest und organisiert die frühzeitige Einladung der Mitglieder und externer Interessierter. Sie macht Vorschläge für Tagesordnungspunkte und regt die Mitglieder des Präventionsrats West zur aktiven Mitarbeit an. Sie koordiniert die Arbeitsgruppen und nimmt deren Ergebnisse ab. Zudem ist sie für die Organisation der Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Die Kerngruppe setzt sich aus Interessierten des Forums zusammen und trifft sich regelmäßig im Gesundheitstreffpunkt West.

7. Im Forum kommen mindestens drei mal jährlich mittwochs von 15:00 bis 17:30 Uhr die Mitglieder des Präventionsrats West zusammen. Über die Tagesordnungspunkte werden die Mitglieder vorab von der Kerngruppe informiert. Die Mitglieder des Präventionsrats können der Kerngruppe Anregungen für Tagesordnungspunkte geben. Im Forum werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und die inhaltliche Weiterentwicklung des Präventionsrats West besprochen. Das Forum steht grundsätzlich allen Interessierten offen, der Ausschluss von Presse-Organen kann jedoch bestimmt werden. Über den Verlauf der Treffen ist von der Kerngruppe ein Protokoll zu fertigen. Das Protokoll erhalten die Mitglieder zusammen mit der Einladung zum nächsten Treffen.

8. Die Unterarbeitsgruppen des Präventionsrats West arbeiten selbstständig an ausgewählten Themenschwerpunkten, die jedoch im Einklang mit den Zielen des Präventionsrats West stehen müssen. Die Organisation der Arbeitsgruppe (Termine, Arbeitsstruktur, Zusammensetzung etc.) obliegt ihren Mitgliedern. Die Mitgliedschaft in den Arbeitsgruppen erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Mitglieder der Arbeitsgruppen müssen sicherstellen, dass die Arbeit kontinuierlich und zielgerichtet erfolgt. Die Arbeitsgruppen wählen in Eigenregie eine/n Sprecher/in. Diese/r steht mit der Kerngruppe in engem Austausch. Die Kerngruppe ist über jegliche Aktivität der Arbeitsgruppen zeitnah zu unterrichten. Die Kerngruppe soll  beispielsweise über die inhaltliche Ausrichtung, Termine, Teilnehmer und etwaige Probleme   informiert werden. Die Arbeitsgruppen dürfen Arbeitsergebnisse nur in Abstimmung mit der Kerngruppe veröffentlichen. Die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen ist nicht an eine Mitwirkung im Forum geknüpft.

9. Mitglieder des Präventionsrats West dürfen zwar mit der Öffentlichkeit in Kontakt treten, sie dürfen sich  jedoch nicht im Namen des Präventionsrats West äußern. Individuelle Aussagen müssen als solche deutlich gemacht werden. Nach Absprache mit der Kerngruppe dürfen auch Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen, im Namen des Präventionsrates, mit der Öffentlichkeit in Kontakt treten.

10. Zur Änderung der Präambel ist ein Beschluss durch drei Viertel der in der dies beschließenden Versammlung abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

11. Die Präambel wurde durch die Versammlung am 21.10.2009 beschlossen.

4. Anbindung

Der Präventionsrat Bremen West ist angesiedelt beim:

Gesundheitstreffpunkt West
Gröpelinger Bibliotheksplatz
28237 Bremen

Tel.: 0421617079
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.gtp-west.de